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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
der Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH (kurz: Scheele GmbH) Auftraggeber (kurz: Kunde)

1. Leistungen

Die Scheele GmbH bietet für das Betreiben einer Immobilie verschiedene Leistungen.

 

1.1. Wasseruntersuchung

 Die Scheele GmbH übernimmt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. der Trink-    wasserverordnung) Wasserproben. Die Probenentnahme umfasst insgesamt folgende Leistungen:

- Terminplanung, ggf. Information der Nutzer

- Probenahmen durch zertifizierte Mitarbeiter (Eigentumsübergang auf Scheele GmbH)

- Protokollierung der Probenahmen

- Frist und fachgerechte Logistik

- Analyse der Parameter (z.B. Blei, Legionella spec., Pseudomonas aeruginosa) durch ein akkreditiertes Labor gemäß der gesetzlichen Vorschriften

- Scheele GmbH übersendet den Laborbefund gemäß der gesetzlichen Vorgaben an den Kunden und meldet eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt. Die Übermittlung an die einzelnen Nutzer gehört nicht zum Auftragsumfang.

- Scheele GmbH übernimmt die Archivierung der Laborbefunde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Datenschutzbestimmungen (10 Jahre)

- Der Kunde benennt die entsprechenden Probenahmestellen, ggf. unter Beachtung von gesetzlichen Vorgaben.

- Geeignete Probenahmestellen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bauseits zur Verfügung zu stellen.

 

1.2 sonstige Leistungen

Die Scheele GmbH erbringt Leistungen gemäß Angebot. Sämtliche dieser Leistungen werden durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt, die dem Qualitätsaudit der Scheele GmbH entsprechen.

 

1.3 Lieferungsleistung

1.3.1 Selbstabholung

Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei der Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH, Fleyer Str. 204, 58097 Hagen, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten:  Montag - Freitag von 8:00 -15:00 Uhr (ausgenommen Feiertage).

 

1.3.2 Transportschäden

Werden Leistungen mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamiert der Kunde solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nimmt der Kunde bitte unverzüglich Kontakt zur Scheele GmbH auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere die Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen, es ist jedoch hilfreich, Ansprüche der Scheele GmbH gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

 

1.4 Gewährleistung und Mängelrecht

Für die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte gemäß der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) vom  13.06.2014.

 

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde liefert zur Auftragserteilung von Dienstleistungen alle anlagentechnischen Informationen, die für die Abwicklung des Auftrages erforderlich sind. Die Angabe der Informationen erfolgt auf Basis der von der Scheele GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen im Anschluss an die Auftragserteilung.

Der Kunde stellt zudem durch die Scheele GmbH benannten Leistungstermin sicher, dass alle relevanten Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zugänglich sind. Für den technischen Zustand ist der Kunde verantwortlich. Können Leistungen ohne Verschulden der Scheele GmbH nicht vollständig am festgelegten Termin abgeschlossen werden, ist die Scheele GmbH berechtigt, die Teilleistung in Rechnung zu stellen (z.B. bei Nicht-Vorhandensein von notwendigen technischen Einrichtungen). Eine Neu-Terminierung wird zusätzlich berechnet.

 

3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1 Der Vertrag wird beim Durchführen von Wasseruntersuchungen – wenn nicht anders vereinbart - zunächst für die Dauer von 3 Jahren geschlossen. Je nach gesetzlicher Notwendigkeit bzw. Beauftragung beinhaltet dies eine Häufigkeit im Regelfall von einer bis drei Beprobungen. Falls durch gesetzliche Vorgaben wiederholende bzw. Nachbeprobungen notwendig sind, werden diese in diesem Zeitraum ebenfalls erbracht.

Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um 1 Jahr, sofern nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten vor Beendigung des laufenden Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Falls nur einmalig Leistungen zu erbringen sind, muss dies gesondert vereinbart werden.

 

3.2 Im Falle einer nicht fristgerechten Kündigung ist die Scheele GmbH berechtigt, den entstandenen Schaden sowie einen pauschalen Schadensersatz von 15% in Rechnung zu stellen.

 

4. Haftung

4.1 Die Scheele GmbH überprüft die technischen Installationen nicht und haftet daher nicht für die Folgen der Verwendung nicht vorschriftsmäßiger, ungeeigneter, nicht einwandfrei funktionsfähiger oder nicht dem Stand der Technik entsprechender Einrichtungen (z.B. bei nicht Vorhandensein von notwendigen technischen Einrichtungen).

 

4.2 Die Ansprüche des Kunden sind auf Nacherfüllung begrenzt; bei Fehlschlägen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung auf Schadensersatz wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn es sich um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Scheele GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen beruht oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus etwaigen garantierten oder zugesicherten Eigenschaften.

 

4.3 Die Scheele GmbH haftet nur für Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich der Scheele GmbH liegen. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist u.U. das Einwirken auf vorhandene Aggregate (z.B.  Perlatoren/Strahlregler) erforderlich. Für in diesem Zusammenhang eintretende Schäden haftet die Scheele GmbH nur soweit die Schadensentstehung vermeidbar war.

 

4.4 Etwaige Ansprüche gegen die Scheele GmbH verjähren mit einer Frist von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Davon ausgenommen sind die in § 309 Ziffer 7 BGB genannten Fälle sowie Ansprüche aufgrund Übernahme einer Garantie oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

 

4.5 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Leistungen der Scheele GmbH gelten die jeweils gültigen Listenpreise, soweit nicht anders vereinbart. Die Preislisten werden im ersten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und dem Kunden auf Anforderung zugesandt. Anderenfalls wird dem Kunden die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt gegeben.

Bei einer Preiserhöhung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag sofort zu kündigen.

 

5.1 Alle Rechnungen der Scheele GmbH sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Alle Spesen, Zinsen und Gebühren der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden. Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

 

5.2. Eigentumsvorbehalt

Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

5.3 Im Verzugsfalle (30 Tage nach Fälligkeit) kann die Scheele GmbH Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Verzugsschaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

 

5.4 Die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

5.5 Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere Kosten für Verwaltungs- und Bankgebühren sowie Kosten der Rechtsverfolgung, bleibt vorbehalten.

 

6. Datenschutz und Aufbewahrung

6.1 Verarbeitet die Scheele GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unter Berücksichtigung der DSGVO.  Liegt keine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, ist die Scheele GmbH  berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. Die sonstigen Rechte der Scheele GmbH in diesem Zusammenhang bleiben unberührt. Die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten und zu speichern. Es gilt die separat aufgeführte Datenschutzerklärung (Anlage DSGVO der Scheele GmbH).

 

6.2 Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Ziffer 6.1 sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch die Scheele GmbH als Verantwortliche verarbeitet. Informationen hierzu stellt die Scheele GmbH auf www.trinkwasserpruefung.de/impressum-datenschutz/datenschutz/ bereit. Die Scheele GmbH ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.

 

 

7. Widerrufsrecht

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7.1 Verbraucher im Sinne des Gesetzes (i.S.d.G.)

Ist der Kunde Verbraucher i.S.d.G. kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

(per Post) Dipl. Ing. Christoph Scheele GmbH, Fleyer Str. 204, 58097 Hagen,

(per Mail) info@scheele-gmbh.de , (oder per Fax) 02331 48310-24

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Scheele GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss kein Wertersatz geleistet werden.

Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Kunden zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn der Kunde noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für die Scheele GmbH mit deren Empfang.

Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

Dipl. Ing. Christoph Scheele GmbH, Fleyer Str. 204, 58097 Hagen

Ende der Belehrung

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7.2 Vollkaufmann

Ist der Kunde Vollkaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312 d BGB.

 

8. Sonstiges

8.1 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Vertragsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Scheele GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

8.2 Alle Mitteilungen sind schriftlich an die Firma Dipl. Ing. Christoph Scheele GmbH, Fleyer Str. 204, 58097 Hagen zu richten. Die Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sind nicht zur Entgegennahme von Mitteilungen und zur Abgabe von verpflichtenden Erklärungen für Scheele GmbH berechtigt.

 

8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt er im Übrigen fort. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu ersetzen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ersetzt alle früheren Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes.

 

8.4 Als Gerichtsstand wird Hagen vereinbart, soweit der Kunde Vollkaufmann, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland hat.

                  Hagen, Mai 2018

Interview mit Matthias Nötzel, Geschäftsführer der Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH:

 

"In den letzten Jahren haben wir unsere Prozesse an die Anforderungen der weltweit anerkannten DIN EN ISO 9001 angepasst und führen das Unternehmen auf der Basis dieser Qualitätsnorm. Dies war ein weiterer konsequenter Schritt für mehr Dienstleistungsvielfalt unter Berücksichtigung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und hohem Qualitätsanspruch.

 

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