Handeln Sie rechtzeitig - Fristen sind einzuhalten!

>>> Beprobung auf Blei

 

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2023 bringt weitreichende Änderungen für Gebäudeeigentümer mit sich. Ein zentraler Aspekt ist die verpflichtende Entfernung von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen bis spätestens 2026. [1][2]

 

  • Gesundheitsrisiken durch Bleileitungen

Blei ist ein giftiges Schwermetall, das insbesondere für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder gesundheitliche Risiken birgt. Eine Belastung des Trinkwassers mit Blei kann zu Entwicklungsstörungen bei Kindern und Schädigungen des Nervensystems führen. [2] Aus diesem Grund sieht die neue TrinkwV vor, dass alle vor über 50 Jahren verlegten Bleileitungen ausgetauscht werden müssen.

 

  • Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer

Als Gebäudeeigentümer sind Sie verpflichtet, bis zum 13. Januar 2026 alle Bleileitungen in Ihrer Trinkwasserinstallation zu entfernen oder stillzulegen. [1] Sollten noch Bleileitungen vorhanden sein, müssen Sie dem zuständigen Gesundheitsamt eine schriftliche Anzeige erstatten und einen Zeitplan für deren Austausch vorlegen.

Zudem müssen Sie ab 2026 gegenüber den Mietern oder Nutzern in Textform nachweisen, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind oder eine Fristverlängerung erhalten haben. [1] Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.

 

  • Beprobung zur Überprüfung

Um sicherzustellen, dass in Ihrem Gebäude keine gesundheitsgefährdenden Bleikonzentrationen im Trinkwasser vorliegen, ist eine professionelle Beprobung und Analyse dringend anzuraten. Nur so können Sie als Eigentümer die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen einleiten.

Beauftragen Sie uns mit der Beprobung. Unsere Experten entnehmen repräsentative Wasserproben an unterschiedlichen Zapfstellen und untersuchen diese in einem zertifiziertes Labor auf Blei, sowie weitere gesundheitsrelevante Parameter. [2]

Mit den Analyseergebnissen können Sie die Dringlichkeit eines Leitungsaustauschs einschätzen und die gesetzlichen Auflagen der neuen TrinkwV fristgerecht erfüllen. Schützen Sie so die Gesundheit Ihrer Mieter oder Nutzer und vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen. [1][2]

 

Quellen:
[1] https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser/neue-trinkwasserverordnung.html
[3] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-trinkwasserverordnung-sichert-hohe-qualitaet

 

Direkter Link zur Kontaktaufnahme

 

Neue Trinkwasserverordnung zum 24.06.23 in kraft getreten

 

Die EU-Trinkwasserrichtlinie wurde nun in deutsches Recht umgesetzt

 

 

Was sind die Schlüsselbestimmungen und Ziele der 'Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung', die am 20. Juni 2023 erlassen und im Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 159, veröffentlicht wurde?

 

Wie geht diese Verordnung mit der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien um und welche spezifischen Anforderungen skizziert sie in Bezug auf die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch?

 

Darüber hinaus, welche Zuständigkeitsbereiche und Gesetze von mehreren Bundesministerien trugen zur Erstellung dieser Verordnung bei?

 

Schließlich, was sind die detaillierten Bestimmungen innerhalb dieser Verordnung in Bezug auf Wasserversorgungssysteme, Behandlungsprozesse, Testverpflichtungen, Risikomanagement, Überwachung, Gefahrenprävention und -reaktion, Berichterstattung sowie Straftaten und Verwaltungsverstöße im Zusammenhang mit Trinkwasser?

 

Hier einige Fakten und Einschätzungen zu den Neuerungen und Veränderungen (Kurzfassung):

 

Legionellenuntersuchung - frühere Intervention: Die Änderung der Einstufung des technischen Maßnahmewertes (100 KBE/100ml) von "ÜBERSCHREITEN" auf "ERREICHEN" führt dazu, dass mehr Wasserproben positiv auf Legionellen getestet werden. Somit müssen bei mehr Gebäuden als zuvor Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Legionellenkonzentration zu reduzieren.

 

Risikobewertung und Risikomanagement: Zum ersten Mal gibt es verbindliche Regelungen zur Risikobewertung und zum Risikomanagement. Diese erstrecken sich vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher.

 

Neue Parameter: Bisphenol A und (sehr aktuell!) PFAS

Verschärfungen bei Parametern: Es gibt Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen.

 

Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle Bleirohrleitungen in allen Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Trinkwasserinstallationen, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

 

Ihr Team der Casatech - Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH berät und unterstützt Sie bei der Umsetzung. Rufen Sie an.

 

 

Hier der Link zur neuen TrinkwV - Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung

 

2023 Novellierung der Trinkwasserverordnung

Neue Trinkwasserverordnung verschoben - jetzt neu: 31.03.2023

 

  • EU-Trinkwasserrichtlinie musste bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden
  • Umsetzung erst im Frühjahr 2023?

 

 

 

 

Am 12. Januar 2021 wurde die neue EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Mit einer Frist von zwei Jahren musste sie in nationales Recht umgesetzt sein. Das wäre der 12. Januar 2023 gewesen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben für die Umsetzung den Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ erarbeitet. Er muss final durch den Bundesrat genehmigt werden. Dies ist in der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember jedoch nicht erfolgt.

Der Referentenentwurf für die Novellierung der Trinkwasserverordnung ist mit 73 Paragraphen wesentlich umfangreicher als die jetzige Verordnung mit 25 Paragraphen. Wichtige Neuerungen sind:

  • Verpflichtende Risikobewertung für alle Wasserversorger
  • Neue Anforderungen an Materialien mit Trinkwasserkontakt
  • Neue Parameter, wie Bisphenol A und (sehr aktuell!) PFAS
  • Verschärfte Grenzwerte bereits vorhandener Parameter wie Chrom, Arsen und Blei
  • Stilllegung von Bleirohrleitungen

Dazu findet - hoffentlich abschliessend - die nächste Plenarsitzung im Bundesrat am 31. März 2023 statt.

 

Hier der Link zum aktuellen Entwurf.

 

Wir untersuchen Trinkwasser nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Trinkwasserverordnung!

neuer Proben-Intervall beginnt!  

Für viele Eigentümer/Betreiber/Verwalter u.a. von Wohngebäuden geht es auch im neuen Jahr wieder in die nächste Runde:                                      Nach 3 Jahren muß jetzt wieder neu beprobt werden - öffentliche Objekte haben den jährlichen Untersuchungsintervall.

 

Unser Trinkwasserteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat fachkundig und routiniert für alle Fragen zur Verfügung.

 

Bei unseren Bestandkunden erfolgt bereits seit Anfang des Jahres der automatische Ablauf.

 

>> Falls Sie bislang noch keine Trinkwasseruntersuchung veranlasst haben, oder mit der Durchführung Ihres bisherigen Dienstleisters nicht ganz >> zufrieden waren, dann sprechen Sie uns gerne an:

>> Beauftragen Sie zügig die notwendigen Erst- oder Folgeuntersuchungen für Ihr/e Objekt/e!

>> Nur so ist gewährleistet, daß gesundheitsgefährdende Installationsbedingungen erkannt werden und Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen      >> nachkommen.

Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formularien und kümmern uns bei Bedarf um die Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden.

WIR SIND UMGEZOGEN!!!

 

 Ab sofort erreichen Sie uns in der Profilstr. 8 in 58093 Hagen (Gewerbegebiet Lennetal).

 Wir freuen uns über Ihren Besuch!

 

 

 Ab 2018.... Nicht erschrecken, wenn Sie einen neuen Namen lesen oder hören:

 

 Die Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH ist immernoch die Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH, hat aber zum besseren Verständnis den    

 Markenbegriff CASATECH in der Aussendarstellung ergänzt.

 

 CASATECH vereint die Begriffe Casa - also Gebäude und tech - also Technik.

 

 Auch durch unser neues Logo wollen wir den Erkennungswert optimieren:

 

 

 Sie finden unter www.casatech.de auch weitere Informationen zu unserem erweiterten Dienstleistungsangebot rund um die Trinkwasserhygiene.

 

 Dazu gehört u.a.:

 

  • Untersuchungen VOR und ZUR Inbetriebnahme von neuen/sanierten Trinkwasseranlagen                                                     (siehe auch www.casatech.de)

 

  • Hygiene-Erstinspektion von neuen Trinkwasseranlagen                                                                                                                 (siehe auch www.casatech.de)

 

  • Hygiene-Check - präventive Sichtung von Trinkwasseranlagen in Checklistenform (Umlagefähigkeit prüfen!)                     (siehe auch www.casatech.de/hygiene-check-praeventiv)

 

  • Durchführung von Gefährdungsanalysen gemäß § 16 Abs 7 TrinkwV (ab 2023 Risikoabschätzung gemäß §51 TrinkwV) nach Legionellenbefall                                                                                                                                                                                   (siehe auch www.casatech.de/risikoabschaetzung)

 

  • Aufnahme von Wartungs - und inspektionsrelevanten Bauteilen aus dem Trinkwassersystem                                                (siehe auch www.casatech.de/wartungsaufnahme)

 

  • chemische Desinfektion - Hygienisierung von Trinkwasseranlagen - Durchführung von Gebäudespülungen nach Verkeimungen                                                                                                                                                                                        (siehe auch www.casatech.de/desinfektion oder www.chemische-desinfektion.de )

 

 Vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Termin zu einem Ihrer Themen                         unter  www.casatech.de/kontakt

 

 

Juli 2018 - Wieder einmal eine Meldung, die uns gleichermaßen Stolz wie selbstbewusster macht:

 

Unsere gesamten Unternehmensstruktur wurde  gemäß der neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie DIN EN ISO 9001:2015  konsequent ausgestaltet. Damit erfüllen wir die immer stärker geforderten Standards unserer Auftraggeber.

 

"Mein großer Dank geht hier an das gesamte Team unter der Führung von David Schätze, unserem Innendienstleiter. Gerade durch die bedingungslose Umsetzung der neuen 'High-Level-Structure' praktiziert unser Unternehmen die zielführenden Phasen des PDCA-Zykluses. Ich freue mich über die tolle Realisierung!" begeistert sich Geschäftsführer Matthias Nötzel.

 

Matthias Nötzel, Geschäftsführer der 

Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH mit         Mario Mathews, neuer Geschäftsführer der Tegeba GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die aktuelle Novellierung der Trinkwasserverordnung per Januar 2018 ergeben sich einige Änderungen, die auch für Sie interessant sein können. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und unseren persönlichen Service.

 

Unser kompetentes Trinkwasser-Team berät Sie gerne.

 

Jetzt Neu: Wir haben für Sie eine Aufstellung von relevanten Parametern und Fachbegriffen hinterlegt. Diese finden Sie jetzt unter PARAMETERLISTE.

Die Legionellengefahr darf nicht unterschätzt werden! Immer mehr Gerichte befassen sich mit dem Thema Trinkwasserhygiene!

BGH-Urteil zur Betreiberhaftung

2018 = neuer Proben-Intervall beginnt!

Für viele Eigentümer/Betreiber/Verwalter u.a. von Wohngebäuden geht es 2018 in die nächste Runde: Nach 3 Jahren muß jetzt wieder neu beprobt werden.

 

Unser Trinkwasserteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat fachkundig und routiniert für alle Fragen zur Verfügung.

 

Bei unseren Bestandkunden erfolgt bereits seit Anfang des Jahres der automatische Ablauf.

 

Falls Sie bislang noch keine Trinkwasseruntersuchung veranlasst haben, oder mit der Durchführung Ihres bisherigen Dienstleisters nicht ganz zufrieden waren, dann sprechen Sie uns gerne an:

Beauftragen Sie zügig die notwendigen Erst- oder Folgeuntersuchungen für Ihr/e Objekt/e!

Nur so ist gewährleistet, daß gesundheitsgefährdende Installationsbedingungen erkannt werden und Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formularien und kümmern uns bei Bedarf um die Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden.

Karriere

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin Vertriebsmitarbeiter für den Raum NRW.

Neben der Akquise von potentiellen Kunden aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie, hat die kompetente Kundenbetreuung einen sehr hohen Stellenwert bei uns.

 

Schauen Sie unter http://www.trinkwasserpruefung.de/wir/karriere/

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

 

 

 

 

JÄHRLICHE TRINKWASSERPRÜFUNG ( Kurzfassung! )

 

Wer: u.a. Eigentümer, Verwalter

Wo: Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) mit zentraler Warmwasserbereitung

Wie: Boiler und Stränge werden beprobt

Warum: seit November 2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung

Was noch: näheres gerne im persönlichen Gespräch

Erfahrungsbericht zu Thema "Umsetzung der neuen TrinkwV" als Praxis-Workshop

 

Häufig werden wir nach unseren Erfahrungen gefragt:

  • Welche vorbereitenden Massnahmen sind für den optimierten Ablauf geeignet ?
  • Wie findet die Probeentnahme genau statt, und was wird alles gebraucht?
  • Wie funktioniert das Einrichten einer geeigneten Entnahmestelle durch die Fa. Scheele GmbH?
  • Welche Schwierigkeiten können entstehen, wenn nicht alle Stränge beprobt werden?
  • Wie kann man den Legionellenbefall in den Griff bekommen?
  • Wie...............???

 

Die Antworten (und mehr!) werden in unsere TrinkwV-Praxis-Workshops aufgezeigt.

 

Nach den Sommerferien wieder neue Termine.

 

 

 

 

Präsentation der Fa. Scheele GmbH auf dem Arbeitstreffen Haus und Grund Ostwestfalen-Lippe

Interview mit Matthias Nötzel, Geschäftsführer der Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH:

 

"In den letzten Jahren haben wir unsere Prozesse an die Anforderungen der weltweit anerkannten DIN EN ISO 9001 angepasst und führen das Unternehmen auf der Basis dieser Qualitätsnorm. Dies war ein weiterer konsequenter Schritt für mehr Dienstleistungsvielfalt unter Berücksichtigung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und hohem Qualitätsanspruch.

 

Unter der zusätzlichen Internetpräsenz www.casatech.de haben wir  unsere Dienstleistungen aktuell und neu gebündelt. Besuchen Sie uns gerne auf dieser Seite.


Die neue Klarheit in den Strukturen bringt viele Vorteile mit sich. Für die immer wiederkehrende Kundenanforderung zur direkten Lösungsunterstützung haben wir nun eine optimale Position.

Die jetzt mögliche Leistungsvielfalt macht richtig Spaß! "

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne:

 

Telefon:            +49 2331 48310-0

 

Mail: info@trinkwasserpruefung.de

 

 

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