Handeln Sie rechtzeitig - Fristen sind einzuhalten!
>>> Beprobung auf Blei
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2023 bringt weitreichende Änderungen für Gebäudeeigentümer mit sich. Ein zentraler Aspekt ist die verpflichtende Entfernung von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen bis spätestens 2026. [1][2]
Blei ist ein giftiges Schwermetall, das insbesondere für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder gesundheitliche Risiken birgt. Eine Belastung des Trinkwassers mit Blei kann zu Entwicklungsstörungen bei Kindern und Schädigungen des Nervensystems führen. [2] Aus diesem Grund sieht die neue TrinkwV vor, dass alle vor über 50 Jahren verlegten Bleileitungen ausgetauscht werden müssen.
Als Gebäudeeigentümer sind Sie verpflichtet, bis zum 13. Januar 2026 alle Bleileitungen in Ihrer Trinkwasserinstallation zu entfernen oder stillzulegen. [1] Sollten noch Bleileitungen vorhanden sein, müssen Sie dem zuständigen Gesundheitsamt eine schriftliche Anzeige erstatten und einen Zeitplan für deren Austausch vorlegen.
Zudem müssen Sie ab 2026 gegenüber den Mietern oder Nutzern in Textform nachweisen, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind oder eine Fristverlängerung erhalten haben. [1] Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.
Um sicherzustellen, dass in Ihrem Gebäude keine gesundheitsgefährdenden Bleikonzentrationen im Trinkwasser vorliegen, ist eine professionelle Beprobung und Analyse dringend anzuraten. Nur so können Sie als Eigentümer die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen einleiten.
Beauftragen Sie uns mit der Beprobung. Unsere Experten entnehmen repräsentative Wasserproben an unterschiedlichen Zapfstellen und untersuchen diese in einem zertifiziertes Labor auf Blei, sowie weitere gesundheitsrelevante Parameter. [2]
Mit den Analyseergebnissen können Sie die Dringlichkeit eines Leitungsaustauschs einschätzen und die gesetzlichen Auflagen der neuen TrinkwV fristgerecht erfüllen. Schützen Sie so die Gesundheit Ihrer Mieter oder Nutzer und vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen. [1][2]
Quellen:
[1] https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser/neue-trinkwasserverordnung.html
[3] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-trinkwasserverordnung-sichert-hohe-qualitaet
Direkter Link zur Kontaktaufnahme
Die EU-Trinkwasserrichtlinie wurde nun in deutsches Recht umgesetzt
Was sind die Schlüsselbestimmungen und Ziele der 'Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung', die am 20. Juni 2023 erlassen und im Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 159, veröffentlicht wurde?
Wie geht diese Verordnung mit der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien um und welche spezifischen Anforderungen skizziert sie in Bezug auf die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch?
Darüber hinaus, welche Zuständigkeitsbereiche und Gesetze von mehreren Bundesministerien trugen zur Erstellung dieser Verordnung bei?
Schließlich, was sind die detaillierten Bestimmungen innerhalb dieser Verordnung in Bezug auf Wasserversorgungssysteme, Behandlungsprozesse, Testverpflichtungen, Risikomanagement, Überwachung, Gefahrenprävention und -reaktion, Berichterstattung sowie Straftaten und Verwaltungsverstöße im Zusammenhang mit Trinkwasser?
Hier einige Fakten und Einschätzungen zu den Neuerungen und Veränderungen (Kurzfassung):
Legionellenuntersuchung - frühere Intervention: Die Änderung der Einstufung des technischen Maßnahmewertes (100 KBE/100ml) von "ÜBERSCHREITEN" auf "ERREICHEN" führt dazu, dass mehr Wasserproben positiv auf Legionellen getestet werden. Somit müssen bei mehr Gebäuden als zuvor Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Legionellenkonzentration zu reduzieren.
Risikobewertung und Risikomanagement: Zum ersten Mal gibt es verbindliche Regelungen zur Risikobewertung und zum Risikomanagement. Diese erstrecken sich vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher.
Neue Parameter: Bisphenol A und (sehr aktuell!) PFAS
Verschärfungen bei Parametern: Es gibt Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen.
Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle Bleirohrleitungen in allen Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Trinkwasserinstallationen, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Ihr Team der Casatech - Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH berät und unterstützt Sie bei der Umsetzung. Rufen Sie an.
Hier der Link zur neuen TrinkwV - Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Am 12. Januar 2021 wurde die neue EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Mit einer Frist von zwei Jahren musste sie in nationales Recht umgesetzt sein. Das wäre der 12. Januar 2023 gewesen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben für die Umsetzung den Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ erarbeitet. Er muss final durch den Bundesrat genehmigt werden. Dies ist in der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember jedoch nicht erfolgt.
Der Referentenentwurf für die Novellierung der Trinkwasserverordnung ist mit 73 Paragraphen wesentlich umfangreicher als die jetzige Verordnung mit 25 Paragraphen. Wichtige Neuerungen sind:
Dazu findet - hoffentlich abschliessend - die nächste Plenarsitzung im Bundesrat am 31. März 2023 statt.
Hier der Link zum aktuellen Entwurf.
Wir untersuchen Trinkwasser nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Trinkwasserverordnung!
Für viele Eigentümer/Betreiber/Verwalter u.a. von Wohngebäuden geht es auch im neuen Jahr wieder in die nächste Runde: Nach 3 Jahren muß jetzt wieder neu beprobt werden - öffentliche Objekte haben den jährlichen Untersuchungsintervall.
Unser Trinkwasserteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat fachkundig und routiniert für alle Fragen zur Verfügung.
Bei unseren Bestandkunden erfolgt bereits seit Anfang des Jahres der automatische Ablauf.
>> Falls Sie bislang noch keine Trinkwasseruntersuchung veranlasst haben, oder mit der Durchführung Ihres bisherigen Dienstleisters nicht ganz >> zufrieden waren, dann sprechen Sie uns gerne an:
>> Beauftragen Sie zügig die notwendigen Erst- oder Folgeuntersuchungen für Ihr/e Objekt/e!
>> Nur so ist gewährleistet, daß gesundheitsgefährdende Installationsbedingungen erkannt werden und Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen >> nachkommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formularien und kümmern uns bei Bedarf um die Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden.
Ab sofort erreichen Sie uns in der Profilstr. 8 in 58093 Hagen (Gewerbegebiet Lennetal).
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Ab 2018.... Nicht erschrecken, wenn Sie einen neuen Namen lesen oder hören:
Die Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH ist immernoch die Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH, hat aber zum besseren Verständnis den
Markenbegriff CASATECH in der Aussendarstellung ergänzt.
CASATECH vereint die Begriffe Casa - also Gebäude und tech - also Technik.
Auch durch unser neues Logo wollen wir den Erkennungswert optimieren:
Sie finden unter www.casatech.de auch weitere Informationen zu unserem erweiterten Dienstleistungsangebot rund um die Trinkwasserhygiene.
Dazu gehört u.a.:
Vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Termin zu einem Ihrer Themen unter www.casatech.de/kontakt
Juli 2018 - Wieder einmal eine Meldung, die uns gleichermaßen Stolz wie selbstbewusster macht:
Unsere gesamten Unternehmensstruktur wurde gemäß der neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie DIN EN ISO 9001:2015 konsequent ausgestaltet. Damit erfüllen wir die immer stärker geforderten Standards unserer Auftraggeber.
"Mein großer Dank geht hier an das gesamte Team unter der Führung von David Schätze, unserem Innendienstleiter. Gerade durch die bedingungslose Umsetzung der neuen 'High-Level-Structure' praktiziert unser Unternehmen die zielführenden Phasen des PDCA-Zykluses. Ich freue mich über die tolle Realisierung!" begeistert sich Geschäftsführer Matthias Nötzel.
Durch die aktuelle Novellierung der Trinkwasserverordnung per Januar 2018 ergeben sich einige Änderungen, die auch für Sie interessant sein können. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und unseren persönlichen Service.
Unser kompetentes Trinkwasser-Team berät Sie gerne.
Jetzt Neu: Wir haben für Sie eine Aufstellung von relevanten Parametern und Fachbegriffen hinterlegt. Diese finden Sie jetzt unter PARAMETERLISTE.
Die Legionellengefahr darf nicht unterschätzt werden! Immer mehr Gerichte befassen sich mit dem Thema Trinkwasserhygiene!
Für viele Eigentümer/Betreiber/Verwalter u.a. von Wohngebäuden geht es 2018 in die nächste Runde: Nach 3 Jahren muß jetzt wieder neu beprobt werden.
Unser Trinkwasserteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat fachkundig und routiniert für alle Fragen zur Verfügung.
Bei unseren Bestandkunden erfolgt bereits seit Anfang des Jahres der automatische Ablauf.
Falls Sie bislang noch keine Trinkwasseruntersuchung veranlasst haben, oder mit der Durchführung Ihres bisherigen Dienstleisters nicht ganz zufrieden waren, dann sprechen Sie uns gerne an:
Beauftragen Sie zügig die notwendigen Erst- oder Folgeuntersuchungen für Ihr/e Objekt/e!
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Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formularien und kümmern uns bei Bedarf um die Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin Vertriebsmitarbeiter für den Raum NRW.
Neben der Akquise von potentiellen Kunden aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie, hat die kompetente Kundenbetreuung einen sehr hohen Stellenwert bei uns.
Schauen Sie unter http://www.trinkwasserpruefung.de/wir/karriere/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hier klicken München: Duschverbot für rund 300 Menschen
Hier klicken Legionellenfund: Duschverbot für 250 Bewohner
JÄHRLICHE TRINKWASSERPRÜFUNG ( Kurzfassung! )
Wer: u.a. Eigentümer, Verwalter
Wo: Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) mit zentraler Warmwasserbereitung
Wie: Boiler und Stränge werden beprobt
Warum: seit November 2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung
Was noch: näheres gerne im persönlichen Gespräch
Erfahrungsbericht zu Thema "Umsetzung der neuen TrinkwV" als Praxis-Workshop
Häufig werden wir nach unseren Erfahrungen gefragt:
Die Antworten (und mehr!) werden in unsere TrinkwV-Praxis-Workshops aufgezeigt.
Nach den Sommerferien wieder neue Termine.
Interview mit Matthias Nötzel, Geschäftsführer der Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH:
"In den letzten Jahren haben wir unsere Prozesse an die Anforderungen der weltweit anerkannten DIN EN ISO 9001 angepasst und führen das Unternehmen auf der Basis dieser Qualitätsnorm. Dies war ein weiterer konsequenter Schritt für mehr Dienstleistungsvielfalt unter Berücksichtigung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und hohem Qualitätsanspruch.
Unter der zusätzlichen Internetpräsenz www.casatech.de haben wir unsere Dienstleistungen aktuell und neu gebündelt. Besuchen Sie uns gerne auf dieser Seite.
Die neue Klarheit in den Strukturen bringt viele Vorteile mit sich. Für die immer wiederkehrende Kundenanforderung zur direkten Lösungsunterstützung haben wir nun eine
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Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne:
Telefon: +49 2331 48310-0
Mail: info@trinkwasserpruefung.de